Für Tafelkunden

Anmeldung

Immer Dienstag von 11:00 bis 12:00 Uhr nehmen wir Anmeldungen entgegen.

Für eine Anmeldung müssen Sie zu den oben genannten Sprechzeiten persönlich vorbeikommen und einen Nachweis der Bedürftigkeit mitbringen, wie zum Beispiel:

  • Bürgergeld - Bescheid (Jobcenter)
  • Grundsicherungsbescheid (Landkreis)
  • Asylbewerberleistungsbescheid (Landkreis)
  • Rentenbescheid (Einzelperson bis 800 Euro, Paare bis 1.300 Euro)
  • Wohngeld-Bescheid (Stadt)
  • Sonstiges Einkommen, wie z.B. Verdienstbescheinigung.

Wir berücksichtigen ausschliesslich vollständige und aktuelle Original-Unterlagen (alle Blätter eines Bescheides). Keine Kopien. Ohne vollständige Unterlagen ist keine Anmeldung möglich!

Mitzubringen ist auch der Personalausweis und bei Bedarfsgemeinschaften alle Personalausweise der im Bescheid genannten Personen.

Bei der Anmeldung müssen Sie unsere Erklärung zur Abholberechtigung ausfüllen und unterschreiben. Ihre personenbezogenen Daten werden selbstverständlich nicht an Dritte weitergegeben und ausschliesslich zur Verarbeitung interner Zwecke (Kundenbetreuung) genutzt.

Ihr Wohnsitz muss in unserem Einzugsgebiet liegen. Dazu gehören folgende Städte und Gemeinden: Stadt Seesen (einschliesslich alle Ortsteile), Hahausen, Neuekrug, Samtgemeinde Lutter am Barenberge.

Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie Ihre Original-Dokumente zurück.

Zur Vereinfachung haben Sie hier die Möglichkeit sich unsere Erklärung herunterzuladen, auszudrucken und ausgefüllt und von Ihnen unterschrieben zur Anmeldung mitzubringen. Auch können Sie sich hier unser Informationsblatt (u.a. Anmeldung, Ablauf der Ausgabe, usw.) herunterladen.

Download

Erklärung zur Abholberechtigung (PDF)

Info-Blatt der Tafel Seesen (PDF)

Weitere Sprachen:

Erklärung zur Abholberechtigung (Ukrainisch) (PDF)

Tafel-Ausweis

Sofern Sie die Voraussetzungen als Kundin bzw. als Kunde der Tafel Seesen erfüllen, erhalten Sie eine von uns ausgestellte Berechtigungskarte (Kundenkarte) für die Lebensmittelausgabe.

Die von uns ausgestellte Kundenkarte hat i.d.R. dieselbe Gültigkeitsdauer wie Ihr Einkommensnachweis (Sozial- oder Rentenbescheid). Mit einem aktuellen Bescheid können Sie die Kundenkarte verlängern. Hierfür müssen Sie einen aktuellen und vollständigen Original-Bescheid bei der Lebensmittelausgabe mitbringen. Ohne gültige Karte können Sie keine Lebensmittel mehr bekommen.

Für die Ausstellung der Kundenkarte fällt keine Gebühr an. Auch nicht für die Verlängerung der Karte.

Der Verlust der Kundenkarte ist uns umgehend mitzuteilen. Für das Ausstellen einer Ersatz-Kundenkarte fällt derzeit eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 Euro an.

Die von uns ausgestellte Kundenkarte ist nicht übertragbar. Die Weitergabe an Dritte ist nicht erlaubt.