Für Tafelkunden
Ab jetzt Warteliste!
Aufgrund der aktuellen Lage (mehr Kunden, wenig Lebensmittel) und uns wenig freie Plätze bei der Lebensmittelausgabe zur Verfügung stehen, müssen wir jetzt eine Warteliste für Neu-Kunden sowie Wiederaufnahmen führen.
Um auf die Warteliste zu kommen, benutzen Sie bitte unser Antragsformular und senden Sie dieses bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben an folgende E-Mail-Adresse zu: warteliste.tafel.seesen oder per Post zu. @ gmx.de
Sollten Ihnen ein Ausdruck nicht möglich sein, kommen Sie bitte zu folgenden Sprechzeiten bei der Tafel vorbei, um ihn direkt vor Ort auszufüllen: Nur Dienstag zwischen 11:00 und 12:00 Uhr.
Ihre Daten werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
Hier können Sie sich unseren Kundenantrag als PDF herunterladen
Antrag für die Neuanmeldung
So geht´s dann weiter:
- Senden Sie bitte unser Antragsformular vollständig ausgefüllt und unterschrieben uns an die oben genannte E-Mail-Adresse oder per Post zu.
- Sollten weitere Plätze frei werden, nehmen wir vorrangig Alleinerziehende mit Kind/er und Rentner/Innen mit Grundsicherung auf - die auf der Warteliste stehen.
- Sollte ein Platz nach den derzeitigen Voraussetzungen für Sie frei werden, senden wir Ihnen einen Anmeldetermin per E-Mail oder per Post zu
Wichtige Hinweise
- Es besteht kein Anspruch auf Aufnahme und Unterstützung durch die Tafel Seesen.
- Alleinerziehende mit Kind/er und Rentner/innen mit Grundsicherung - die auf der Warteliste stehen - werden für die Aufnahme vorgezogen.
Stand: 14.04.2023
Wer darf zur Tafel kommen?
Unser Angebot richtet sich ausschliesslich an Menschen die Hilfebedürftig sind.
Als Hilfebedürftigkeit gelten für uns alle Personen, die eine der folgenden Leistungen beziehen:
- Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II "Bürgergeld") - früher Arbeitslosengeld II (HARTZ IV)
- Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Auch Rentnerinnen und Rentner mit einer "kleinen" Rente und Geringverdiener (z.B. 450-Euro-Jobber) gehören für uns zum Personenkreis der Hilfebedürftigen.
Damit unsere Hilfe auch dort ankommt, wo sie wirklich gebraucht wird, müssen unsere Kundinnen und Kunden ihre Hilfebedürftigkeit durch einen Einkommensnachweis (Bewilligungsbescheid) zur Einsicht vorlegen. Auch nach einer erfolgreichen Erstregistrierung kontrollieren wir regelmässig die Hilfebedürftigkeit unserer Tafel-Kunden.
Notwendige Unterlagen sind für eine Anmeldung erforderlich:
- Beim Bezug von Grundsicherung für Arbeitssuchende (Bürgergeld): Bürgergeld-Bescheid vom Jobcenter (aktuell und vollständig im Original oder als Kopie), Personalausweis.
- Beim Bezug von Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Grundsicherungs-Bewilligungsbescheid vom Landkreis (aktuell und vollständig im Original oder als Kopie), Personalausweis.
- Beim Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz: Asylbewerberleistungs-Bescheid vom Landkreis (aktuell und vollständig im Original oder als Kopie), Aufenthaltsgenehmigung oder Duldung.
- Beim Rentenbezug: Rentenbescheid (aktuell und vollständig im Original oder als Kopie), Personalausweis. Bei Rentner/innen gelten folgende Netto-Einkommensgrenzen: Alleinstehende bis 950 Euro, Haushalt mit 2 Personen bis 1450 Euro.
- Bei geringen Verdienst: Verdienstabrechnung des Arbeitgebers (aktuell im Original oder als Kopie), Personalausweis und evtl. Bewilligungsbescheid über aufstockende Sozialleistungen zur Erwerbstätigkeit.
Wir berücksichtigen ausschliesslich aktuelle und vollständige Unterlagen. Aktuell nehmen wir nur Neu-Kundinnen und -Kunden mit Wohnsitz in Seesen oder einem der Seesener Ortsteile auf.